Aufhebungsvertrag
Nicht unterschreiben, bevor die Folgen klar sind.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Gerade deshalb sollten Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Arbeitslosengeld und Zeugnis als Gesamtpaket betrachtet werden.
Diese Punkte gehören auf den Prüfstand
- Beendigungszeitpunkt und Kündigungsfrist
- Abfindung und Fälligkeit
- Freistellung, Resturlaub und Überstunden
- Bonus, Provision und variable Vergütung
- Arbeitszeugnis und Beendigungsgrund
- Wettbewerbsverbote und Rückzahlungsklauseln
- mögliche Auswirkungen auf Arbeitslosengeld
Oft entscheidet die Gesamtgestaltung darüber, ob ein Aufhebungsvertrag wirtschaftlich sinnvoll ist.
Typische Verhandlungsthemen
Abfindung
Höhe, Fälligkeit und steuerliche Rahmenbedingungen müssen in die Gesamtlösung passen.
Freistellung
Widerruflichkeit, Urlaub, anderweitiger Verdienst und variable Vergütung sollten eindeutig geregelt sein.
Zeugnis
Note, Inhalt und gegebenenfalls ein abgestimmter Entwurf können Teil der Vereinbarung sein.
Arbeitslosengeld
Sperr- und Ruhensrisiken sollten vor Abschluss mitgedacht werden.
Häufige Fragen
Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Auch wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Entscheidungsdruck erzeugen, sollte der Vertrag vor der Unterschrift geprüft werden.
Kann ich nach der Unterschrift einfach widerrufen?
Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen grundsätzlich nicht.
Ist die angebotene Abfindung angemessen?
Das lässt sich nicht allein anhand einer Faustformel beurteilen. Entscheidend sind unter anderem Kündigungsrisiko, Vergütung, Betriebszugehörigkeit und Verhandlungssituation.