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Aufhebungsvertrag

Nicht unterschreiben, bevor die Folgen klar sind.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Gerade deshalb sollten Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Arbeitslosengeld und Zeugnis als Gesamtpaket betrachtet werden.

Diese Punkte gehören auf den Prüfstand

  • Beendigungszeitpunkt und Kündigungsfrist
  • Abfindung und Fälligkeit
  • Freistellung, Resturlaub und Überstunden
  • Bonus, Provision und variable Vergütung
  • Arbeitszeugnis und Beendigungsgrund
  • Wettbewerbsverbote und Rückzahlungsklauseln
  • mögliche Auswirkungen auf Arbeitslosengeld
Ziel ist nicht nur eine höhere Abfindung.
Oft entscheidet die Gesamtgestaltung darüber, ob ein Aufhebungsvertrag wirtschaftlich sinnvoll ist.

Typische Verhandlungsthemen

Abfindung

Höhe, Fälligkeit und steuerliche Rahmenbedingungen müssen in die Gesamtlösung passen.

Freistellung

Widerruflichkeit, Urlaub, anderweitiger Verdienst und variable Vergütung sollten eindeutig geregelt sein.

Zeugnis

Note, Inhalt und gegebenenfalls ein abgestimmter Entwurf können Teil der Vereinbarung sein.

Arbeitslosengeld

Sperr- und Ruhensrisiken sollten vor Abschluss mitgedacht werden.

Häufige Fragen

Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Auch wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Entscheidungsdruck erzeugen, sollte der Vertrag vor der Unterschrift geprüft werden.

Kann ich nach der Unterschrift einfach widerrufen?

Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen grundsätzlich nicht.

Ist die angebotene Abfindung angemessen?

Das lässt sich nicht allein anhand einer Faustformel beurteilen. Entscheidend sind unter anderem Kündigungsrisiko, Vergütung, Betriebszugehörigkeit und Verhandlungssituation.