Arbeitsrecht verständlich erklärt
Arbeitsrecht A–Z
Von Abfindung bis Zielvereinbarung: zentrale Begriffe des Arbeitsrechts kurz eingeordnet und mit weiterführenden Seiten verknüpft.
Die Übersicht dient der ersten Orientierung. Welche rechtliche Bewertung im konkreten Fall gilt, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
A
Abfindung
Eine Abfindung ist häufig Ergebnis einer Vereinbarung oder eines gerichtlichen Vergleichs. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
Abmahnung
Eine Abmahnung beanstandet eine Pflichtverletzung und kann für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung Bedeutung gewinnen.
Änderungskündigung
Der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kündigt das bisherige Arbeitsverhältnis und bietet zugleich die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses. Gesetz und Tarifvertrag können ergänzend oder zwingend eingreifen.
Arbeitszeit
Arbeitszeit, Pausen, Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten werden durch Vertrag, Tarifvertrag und gesetzliche Vorgaben geprägt.
Arbeitszeugnis
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis; auf Verlangen kann ein qualifiziertes Zeugnis geschuldet sein.
B
Befristung
Befristete Arbeitsverträge enden grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Die Wirksamkeit einer Befristung kann gerichtlich überprüft werden.
Betriebsbedingte Kündigung
Bei einer betriebsbedingten Kündigung können dringende betriebliche Erfordernisse, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Sozialauswahl entscheidend sein.
Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und besitzt in zahlreichen personellen und sozialen Angelegenheiten Beteiligungsrechte.
Bonus
Ob und in welcher Höhe ein Bonus beansprucht werden kann, hängt insbesondere von Vertrag, Zielvereinbarung und Ausgestaltung der Vergütungsregelung ab.
E
Elternzeit
Beschäftigte können unter gesetzlichen Voraussetzungen Elternzeit beanspruchen. Während bestimmter Zeiträume besteht besonderer Kündigungsschutz.
Entgeltfortzahlung
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht unter gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
F
Freistellung
Bei einer Freistellung entfällt die Arbeitspflicht, während das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Vergütung, Urlaub und anderweitiger Verdienst sollten klar geregelt sein.
Fristlose Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Für Kündigungsschutzklagen gilt auch hier grundsätzlich die Drei-Wochen-Frist.
H
Homeoffice
Ein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Maßgeblich können Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarungen sein.
K
Krankheit
Arbeitsunfähigkeit berührt unter anderem Entgeltfortzahlung, Nachweispflichten und unter besonderen Voraussetzungen auch den Kündigungsschutz.
Kündigung
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig. Ihre Wirksamkeit kann von Form, Frist, Kündigungsgrund und besonderem Kündigungsschutz abhängen.
Kündigungsfrist
Die maßgebliche Kündigungsfrist kann sich aus Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Arbeitgeberkündigung wehren will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben.
M
Mobbing
Bei systematischen Anfeindungen oder Schikanen sind eine genaue Dokumentation und die rechtliche Einordnung der einzelnen Vorfälle besonders wichtig.
N
Nebentätigkeit
Ob eine Nebentätigkeit angezeigt oder genehmigt werden muss, richtet sich nach Vertrag und den berechtigten Interessen des Arbeitgebers.
P
Probezeit
Während einer vereinbarten Probezeit kann regelmäßig eine verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist gelten. Probezeit und Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes sind zu unterscheiden.
S
Sonderkündigungsschutz
Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz, etwa während Schwangerschaft oder Elternzeit und unter Voraussetzungen schwerbehinderte Menschen.
T
Teilzeit
Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit bestehen. Daneben gibt es Regelungen zur Brückenteilzeit.
U
Überstunden
Ob Überstunden zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen sind, hängt von ihrer Veranlassung sowie den vertraglichen und tariflichen Regelungen ab.
Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Arbeits- und Tarifverträge können darüber hinausgehende Ansprüche vorsehen.
V
Verhaltensbedingte Kündigung
Sie knüpft an steuerbares Fehlverhalten an. Häufig ist zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich; maßgeblich bleibt der Einzelfall.
Versetzung
Ob der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Inhalt, Ort oder Zeit der Arbeit verändern darf, richtet sich insbesondere nach Arbeitsvertrag, Weisungsrecht und dessen Grenzen.
W
Wettbewerbsverbot
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur unter gesetzlichen Voraussetzungen verbindlich und erfordern grundsätzlich eine Karenzentschädigung.
Z
Zeugnis
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis verlangen. Formulierungen müssen klar und verständlich sein.
Zielvereinbarung
Variable Vergütung kann von vereinbarten Zielen abhängen. Bei verspäteter oder unterbliebener Zielsetzung können besondere Ansprüche entstehen.
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Arbeitsrechtliche Fragen lassen sich selten allein über ein Stichwort beantworten. Schildern Sie kurz die konkrete Situation.