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Kündigung · Ratgeber

Kündigung erhalten – was jetzt?

Eine Kündigung löst häufig sofort die Frage aus, ob man dagegen vorgehen sollte. Noch bevor diese Entscheidung fällt, müssen jedoch einige praktische Punkte gesichert werden.

Die wichtigste Frist: Wer geltend machen will, dass eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.

1. Zugang der Kündigung dokumentieren

Notieren Sie den Tag, an dem das Kündigungsschreiben tatsächlich zugegangen ist. Bei Einwurf in den Briefkasten kann auch die Uhrzeit beziehungsweise der konkrete Ablauf Bedeutung gewinnen. Der Zugang ist für den Beginn der Klagefrist entscheidend.

2. Relevante Unterlagen sichern

  • Kündigungsschreiben einschließlich Umschlag
  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • aktuelle Gehaltsabrechnungen
  • Abmahnungen, falls vorhanden
  • Zielvereinbarungen, Bonus- und Provisionsregelungen
  • relevante E-Mails und sonstige Korrespondenz

3. Was möchten Sie erreichen?

Nicht jeder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfolgt dasselbe Ziel. Für manche steht der Erhalt des Arbeitsplatzes im Vordergrund, andere möchten eine wirtschaftlich vernünftige Beendigung mit Abfindung, Freistellung und gutem Zeugnis erreichen. Diese Zielsetzung beeinflusst die Strategie.

4. Was prüft man bei einer Kündigung?

Je nach Fall können unter anderem Kündigungsfrist, Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, Kündigungsgrund, Betriebsratsanhörung, besonderer Kündigungsschutz und formelle Voraussetzungen relevant sein.

Wichtig: Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage bedeutet nicht automatisch, dass ein jahrelanger Rechtsstreit geführt werden muss. Sie sichert zunächst die Möglichkeit, die Kündigung überprüfen zu lassen.

5. Gibt es automatisch eine Abfindung?

Nein. Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch nach jeder Kündigung gibt es nicht. In vielen Kündigungsschutzverfahren wird jedoch über eine einvernehmliche Beendigung gegen Abfindung verhandelt. Maßgeblich ist die konkrete Verhandlungsposition.

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Konkrete Situation prüfen lassen

Allgemeine Informationen können die Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.

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Stand: [DATUM VOR LIVEGANG ERGÄNZEN]. Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.